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   BAG, 27.10.1970 - 4 AZR 485/69   

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https://dejure.org/1970,971
BAG, 27.10.1970 - 4 AZR 485/69 (https://dejure.org/1970,971)
BAG, Entscheidung vom 27.10.1970 - 4 AZR 485/69 (https://dejure.org/1970,971)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 1970 - 4 AZR 485/69 (https://dejure.org/1970,971)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1971, 173
  • DB 1970, 2131
  • DB 1971, 198
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 09.10.1970 - 1 ABR 18/69

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Lohngruppeneinteilung

    Auszug aus BAG, 27.10.1970 - 4 AZR 485/69
    Der Erste Senat hat in einer Entscheidung vom 9 Oktober 1970 - 1 ABR 18/69 die zur Veröffentlichung bestimmt ist, entsprechend den hier vertretenen Grundsätzen ausgesprochen, daß der einzelne Arbeitnehmer befugt ist, "bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 256 ZPO" auch durch Peststellungsklage An- Spruche aus der für ihn zutreffenden tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe geltend zu machen, selbst wenn er ubertariflich entlohnt wird Auch damit ist für eine entsprechende Pest ete 1lungsklage zumindest Voraussetzung, daß der Arbeitnehmer im Emzelfalle schlüssig vortragt, daß strittige, aber gegenwärtige und konkrete Ansprüche oder Hechtspositionen, die aus der tariflichen Mmdestvergutungs- oder lohngruppe folgen oder mit ihr eng zusammenhangen, durch die begehrte Feststellung der Mmdestvergutungs- oder lohngruppe endgültig und bindend unter den Parteien geklart werden Dabei bleibt hier dahingestellt, ob in einem solchen Pall nicht nchtlgPEWOise die Ansprüche oder Rechtspositionen, die aus der tariflichen Mmdestvergutungs- bzw -lohngruppe folgen, selbst Gegenstand der Peststellungsklage sein mußten.
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 485/86

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses bei Höhergruppierungsfeststellungsklage

    Wirkt sich eine höhere tarifliche Mindestvergütung auf Grund eines angeblichen Anspruchs auf Höhergruppierung infolge weit übertariflicher Entlohnung nicht auf das Arbeitsverhältnis aus, ist eine Höhergruppierungsfeststellungsklage mangels Feststellungsinteresses unzulässig (Vergleiche BAG vom 20. Februar 1959 1 AZR 472/56 = AP Nr. 19 zu § 256 ZPO, vom 12. November 1959 2 AZR 650/57 = AP Nr. 24 zu § 256 ZPO, vom 8. Februar 1963 1 AZR 511/61 = AP Nr. 42 zu § 256 ZPO, vom 27. Oktober 1970 4 AZR 485/69 = AP Nr. 46 zu § 256 ZPO).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß ein Feststellungsinteresse dann nicht besteht, wenn die verlangte Feststellung den Lohnanspruch nicht verändert und eine Änderung der tariflichen Mindestentlohnung gegenwärtig und in naher Zukunft für das Arbeitsverhältnis belanglos ist (BAG vom 20. Februar 1959 - 1 AZR 472/56 -, AP Nr. 19 zu § 256 ZPO, vom 12. November 1959 - 2 AZR 650/57 -, AP Nr. 24 zu § 256 ZPO, vom 8. Februar 1963 - 1 AZR 511/61 -, AP Nr. 42 zu § 256 ZPO, vom 27. Oktober 1970 - 4 AZR 485/69 -, AP Nr. 46 zu § 256 ZPO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.2009 - 8 Sa 341/09

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Berücksichtigung von Ausbildungszeit

    Es würde zu einer mit den in § 256 ZPO aufgestellten Voraussetzungen nicht mehr zu vereinbarenden übermäßigen Inanspruchnahme der Gerichte mit Feststellungsverfahren führen, wenn jeder Arbeitnehmer wegen möglicherweise einmal in Zukunft entstehender Ansprüche eine Feststellungsklage erheben könnte, obwohl diese Frage gegenwärtig für das Arbeitsverhältnis belanglos ist (BAG v. 01.04.1987 - 4 AZR 485/86 - BAG v. 25.01.1984 - 4 AZR 628/82 - AP Nr. 1 zu § 10 TVArb Bundespost; BAG v. 27.10.1970 - 4 AZR 485/69 - AP Nr. 46 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 25.01.1984 - 4 AZR 628/82

    Arbeiter mit Beamtentätigkeit - Landzusteller mit Kraftwagen - Arbeiter der

    Es würde zu einer mit den in § 256 ZPO aufgestellten Voraussetzungen nicht mehr zu vereinbarenden übermäßigen Inanspruchnahme der Gerichte mit Feststellungsverfahren führen, wenn jeder Arbeitnehmer wegen möglicherweise einmal eintreten der Veränderungen eine Feststellungsklage über tarifliche Mindestentlohnung erheben könnte, obwohl diese Frage gegenwärtig für das Arbeitsverhältnis belanglos ist (BAG Urteil vom 27. Oktober 1970 - 4 AZR 485/69 -, AP Nr. 46 zu § 256 ZPO) .
  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 45/87

    Höhe des Urlaubsentgelts eines Hafenarbeiters

    Die Einstufung erfolgt vielmehr grundsätzlich unmittelbar und automatisch durch die vom Arbeitnehmer auszuübende oder ausgeübte Tätigkeit (BAG Urteil vom 27. Oktober 1970 - 4 AZR 485/69 - AP Nr. 46 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 627/85

    Anspruch eines Fachberaters in der Arbeitsvermittlung oder in der Berufsberatung

    IV a MTA habe (vgl. hierzu BAG Urteil vom 27. Oktober 1970 - 4 AZR 485/69 - AP Nr. 46 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 46/87

    Höhe des Urlaubsentgelts eines Hafenarbeiters

    Die Einstufung erfolgt vielmehr grundsätzlich unmittelbar und automatisch durch die vom Arbeitnehmer auszuübende oder ausgeübte Tätigkeit (BAG Urteil vom 27. Oktober 1970 - 4 AZR 485/69 - AP Nr. 46 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 15.11.1972 - 5 AZR 276/72

    Gerichtsstandsvereinbarung

    (So auch ArbG Kassel, BB 1971, 1775, ArbG LubeGk, BB 1972, 577, Ott in NJW 1972, 20, a A ArbG Heilbronn, BB 1971, 173, LG Braunschweig, NJU 1971, 141) Jedenfalls laßt sich aber aus der Vorschrift kein Grundsatz des Inhalts entnehmen, daß jede zu finanziellen Belastungen des Arbeitnehmers führende GerichtsstandsVereinbarung unzulässig ware 3 Die Entscheidungen der Vorinstanzen waren daher - weil gegen § 331 ZPO verstoßend - aufzuheben .
  • ArbG Kassel, 15.07.1971 - 3 Ca 224/71

    Gerichtsstandsvereinbarung in Arbeitsvertrag

    Gerichtsstandsvereinbarungen in Arbeitsverträgen, durch die als ausschließlicher Gerichtsstand für arbeitsrechtliche Streitigkeiten der Ort des Hauptsitzes des Arbeitgebers bestimmt wird, sind grundsätzlich auch dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer weder am Ort des Hauptsitzes des Arbeitgebers beschäftigt wird noch dort wohnt (Abweichung ArbG Heilbronn 1970-12-03 Ca 491/70 = BB 1971, 173).
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